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zu Messsystemen

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Was wird bei Kunden eingebaut?

Zunächst wird eine moderne Messeinrichtung, die erst mal noch gar nicht so intelligent ist, sondern den Stromverbrauch oder die Stromeinspeisung nur digital anzeigt, eingebaut.

Wirklich intelligent wird der Zähler erst mit einem "Smart Meter Gateway", also einem Kommunikationsmodul. Dieses überträgt dann die Daten automatisch zum Messstellenbetreiber. 

Moderne Messeinrichtung

1Was sind moderne Messeinrichtungen (mMe) und warum werden sie eingebaut?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler, der den Stromverbrauch noch besser veranschaulicht. Die neue, digitale Messeinrichtung verfügt über keine Kommunikationseinrichtung und ist weder mit dem Messstellenbetreiber, noch mit dem Netzbetreiber oder Energielieferant verbunden. Somit ist zum Auslesen der gespeicherten Messwerte weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig.

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

2Wer bekommt eine moderne Messeinrichtung?
Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Kunden nach bestimmten Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme umzurüsten. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Moderne Messeinrichtungen erhalten:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW
3Welche Daten werden gespeichert?
Moderne Messeinrichtungen speichern die jeweiligen Verbrauchswerte des Kunden und ermöglichen direkt am Display einen Überblick über den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Leistung aller eingeschalteter Elektrogeräte. Darüber hinaus können zukünftig ab Tagesdatum die detaillierten Verbrauchswerte der letzten 7 Tage, 30 Tage und 365 Tage abgefragt werden.
4Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standard- leistungen mit den Messentgelten abgedeckt.

Für moderne Messeinrichtungen (mMe) gilt die vom Gesetzgeber festgelegte Preisobergrenze für Kunden.

Preisblatt Messstellenbetrieb

Intelligentes Messsystem

1Was sind intelligente Messsysteme (iMsys) und warum werden sie eingebaut?

Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Umgangssprachlich ist dieses Messsystem auch unter Smart Meter bekannt. Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

2Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGw)?
Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen wie insbesondere Erzeugungsanlagen sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.
3Wer bekommt ein intelligentes Messsystem?

Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Kunden nach bestimmten Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Intelligente Messsysteme erhalten:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch größer 6.000 kWh
  • Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 kW
  • Letztverbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
4Welche Daten werden erhoben?
Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte einmal am Tag über das Gateway an den grundzuständigen Messstellenbetreiber übertragen. Somit entfallen, aufgrund der Fernauslesbarkeit, die Vor-Ort-Termine.
5Was passiert mit den Daten, die das intelligente Messsystem erfasst und wer verwaltet die Daten?

Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.

Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.

6Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standard- leistungen mit den Messentgelten abgedeckt.

Die Kosten eines intelligenten Messsystems hängen vom jeweiligen Jahresverbrauch (kWh) ab.

Preisblatt Messstellenbetrieb