Was wird bei Kunden eingebaut?
Zunächst wird eine moderne Messeinrichtung, die erst mal noch gar nicht so intelligent ist, sondern den Stromverbrauch oder die Stromeinspeisung nur digital anzeigt, eingebaut.
Wirklich intelligent wird der Zähler erst mit einem "Smart Meter Gateway", also einem Kommunikationsmodul. Dieses überträgt dann die Daten automatisch zum Messstellenbetreiber.
Moderne Messeinrichtung
Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Moderne Messeinrichtungen erhalten:
- Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW
Für moderne Messeinrichtungen (mMe) gilt die vom Gesetzgeber festgelegte Preisobergrenze für Kunden.
Intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Umgangssprachlich ist dieses Messsystem auch unter Smart Meter bekannt. Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.
Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Kunden nach bestimmten Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.
Intelligente Messsysteme erhalten:
- Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch größer 6.000 kWh
- Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 kW
- Letztverbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.
Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.
Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standard- leistungen mit den Messentgelten abgedeckt.
Die Kosten eines intelligenten Messsystems hängen vom jeweiligen Jahresverbrauch (kWh) ab.
