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zum Messwesen

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Der zunehmende Strombedarf, die anfahrende E-Mobilität oder mehr dezentrale Einspeiser wie Photovoltaik-Anlagen stellen nur ein paar Beispiele dar für die Neugestaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Netz- und Messtellenbetreiber.

So sieht das deutsche Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor, dass die EGR als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet ist, alle alten, mechanischen Stromzähler in ihrem Netzgebiet künftig durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme zu ersetzten. Der jährliche Stromverbrauch bildet dabei die Basis, welchen der beiden digitalen Zählern Sie als Kunde bekommen.

Weiterführende Informationen zu den Messeinrichtungen könne Sie auf den jeweiligen Verlinkungen unter dem Punkt "Messwesen" finden.